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Auf dieser Seite

  1. 1. Vertragsumfang und Gültigkeit
  2. 2. Leistung und Prüfung
  3. 3. Preise, Steuern und Gebühren
  4. 4. Liefertermin
  5. 5. Zahlung
  6. 6. Urheberrecht und Nutzung
  7. 7. Rücktrittsrecht
  8. 8. Gewährleistung, Wartung, Änderungen
  9. 9. Haftung
  10. 10. Datenschutz
  11. 11. Geheimhaltung
  12. 12. Hosting und Wartung
  13. 13. Schlussbestimmungen
  14. Mediationsklausel

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für den Verkauf und die Lieferung von Organisations-, Programmierleistungen und Werknutzungsbewilligungen von Softwareprodukten (B2B)

Stand: 7. Oktober 2026
Inhalt
  1. 1. Vertragsumfang und Gültigkeit
  2. 2. Leistung und Prüfung
  3. 3. Preise, Steuern und Gebühren
  4. 4. Liefertermin
  5. 5. Zahlung
  6. 6. Urheberrecht und Nutzung
  7. 7. Rücktrittsrecht
  8. 8. Gewährleistung, Wartung, Änderungen
  9. 9. Haftung
  10. 10. Datenschutz
  11. 11. Geheimhaltung
  12. 12. Hosting und Wartung
  13. 13. Schlussbestimmungen
  14. Mediationsklausel

1. Vertragsumfang und Gültigkeit

1.1

Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden, wobei eine Bestätigung per E-Mail genügt, und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenem Umfang. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.

2. Leistung und Prüfung

2.1

Gegenstand eines Auftrages kann sein:

  • Beratung und Konzeption
  • Gestaltung von Websites und Benutzeroberflächen (Webdesign)
  • Entwicklung individueller Websites und Webanwendungen
  • Einrichtung und Anpassung von Content-Management-Systemen, insbesondere TYPO3
  • Lieferung und Einrichtung von Standardsoftware und Erweiterungen (z. B. Extensions und Plugins)
  • Einräumung von Werknutzungsbewilligungen
  • Mitwirkung bei der Inbetriebnahme (Live-Schaltung)
  • Hosting und Wartung
  • Beratung per Telefon oder Videocall
  • Sonstige Dienstleistungen
2.2

Die Umsetzung erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig und rechtzeitig zur Verfügung gestellten Informationen, Inhalte, Zugänge und Unterlagen. Verzögerungen auf Seiten des Auftraggebers verschieben den Zeitplan entsprechend.

2.3

Grundlage für die Umsetzung ist die Leistungsbeschreibung im Angebot des Auftragnehmers. Der Auftraggeber prüft diese vor Auftragserteilung auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Änderungen sind schriftlich festzuhalten und bedürfen des Einverständnisses beider Seiten. Erweiterungen über den vereinbarten Leistungsumfang hinaus werden vorab geschätzt, erst nach schriftlicher Beauftragung umgesetzt und als Zusatzaufträge gemäß den im Angebot festgelegten Bedingungen verrechnet. Änderungen und Zusatzaufträge können den Zeitplan verschieben.

2.4

Vor der Live-Schaltung erhält der Auftraggeber Gelegenheit, die Website zu prüfen. Wesentliche Mängel, das sind Abweichungen von der vereinbarten Leistungsbeschreibung, die einen Live-Betrieb verhindern, sind dem Auftragnehmer ausreichend dokumentiert zu melden und werden vor der Live-Schaltung behoben.

Die Website gilt mit der Live-Schaltung als abgenommen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Abnahme wegen unwesentlicher Mängel abzulehnen. Mängel, die nach der Abnahme auftreten, werden im Rahmen der Gewährleistung gemäß Punkt 8 behoben.

2.5

Bei Bestellung von Standardsoftware und Erweiterungen von Drittanbietern bestätigt der Auftraggeber mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Produkte.

2.6

Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder rechtlich unmöglich ist, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Ändert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann der Auftragnehmer die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Auftraggebers oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit des Auftragnehmers angefallenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

2.7

Vom Auftraggeber gewünschte Schulungen und Erklärungen werden gesondert in Rechnung gestellt.

2.8

Ausdrücklich weisen wir daraufhin, dass eine barrierefreie Ausgestaltung (insbesondere von Websites), insbesondere iSd Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, BGStG), des Bundesgesetzes über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz, WZG) bzw. des seit 28. Juni 2025 geltenden Bundesgesetzes über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (Barrierefreiheitsgesetz, BaFG), nicht im Angebot enthalten ist, sofern diese nicht gesondert/individuell vom Auftraggeber angefordert wurde. Sollte die barrierefreie Ausgestaltung nicht vereinbart worden sein, so obliegt dem Auftraggeber die Überprüfung der Leistung auf ihre Zulässigkeit im Hinblick auf die hierfür einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen. Ebenso hat der Auftraggeber von ihm bereit gestellte Inhalte auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit zu überprüfen. Der Auftragnehmer haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben wurden.

2.9

Eine Programmdokumentation wird nur dann erstellt und dem Auftraggeber übergeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. Gleiches gilt für die Übergabe des Quellcodes. Die Übergabe setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung voraus.

2.10

Zugangsdaten und Systempasswörter zu individuell für den Auftraggeber erstellten Leistungen werden diesem auf Wunsch nach vollständiger Bezahlung bekanntgegeben. Für Fehler und Schäden, die durch Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter mit diesen Zugangsdaten entstehen, gilt Punkt 8.5.

2.11

Der Auftraggeber bleibt Inhaber aller von ihm bereitgestellten Inhalte wie Texte, Bilder, Videos und Logos. Er sichert zu, die erforderlichen Rechte daran zu besitzen, und hält den Auftragnehmer gegenüber Ansprüchen Dritter aus der Verwendung dieser Inhalte schad- und klaglos.

3. Preise, Steuern und Gebühren

3.1

Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle des Auftragnehmers. Allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.

3.2

Leistungen nach Aufwand werden zum im Angebot angeführten Stundensatz verrechnet. Für Standardsoftware und Lizenzen von Drittanbietern gelten die am Tag der Bestellung gültigen Preise. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, werden nach tatsächlichem Anfall berechnet.

3.3

Fahrtkosten werden in Höhe des amtlichen Kilometergeldes gesondert in Rechnung gestellt.

3.4

Bildmaterial sowie Kosten für Lizenzen von Drittanbietern wie Plugins, Schriften oder externe Dienste sind, sofern nicht ausdrücklich im Angebot enthalten, nicht in den Preisen enthalten und vom Auftraggeber zu tragen. Dies gilt auch für deren Verlängerung.

3.5

Stundensatz und Hostinggebühren können jährlich an Marktentwicklung, Inflation oder andere wirtschaftliche Faktoren angepasst werden. Anpassungen werden mindestens vier Wochen vor Beginn des betroffenen Quartals schriftlich angekündigt, sodass das Hosting vorher gekündigt werden kann.

4. Liefertermin

4.1

Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten.

4.2

Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig, insbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung lt. Punkt 2.3. zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt.

Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug des Auftragnehmers führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

4.3

Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Leistungen umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen.

4.4

Ruht das Projekt aus Gründen des Auftraggebers länger als acht Wochen, werden die bis dahin erbrachten Leistungen anteilig verrechnet. Das Projekt wird fortgesetzt, sobald der Auftraggeber seine Mitwirkung nachholt. Bereits verrechnete Beträge werden auf die weiteren Teilzahlungen angerechnet.

5. Zahlung

5.1

Teilzahlungen richten sich nach dem Zahlungsplan im Angebot. Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

5.2

Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. Website und Schulungen, Realisierungen in Teilschritten) umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.

5.3

Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, laufende Arbeiten bis zum Zahlungseingang zu unterbrechen, nach erfolgloser Mahnung mit einer Frist von 14 Tagen Hosting-Leistungen auszusetzen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 456 UGB sowie angemessene Mahn- und Inkassokosten verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen.

5.4

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.

5.5

Sind nach dem Auftrag (auch) körperliche Sachen in das Eigentum des Auftraggebers zu übertragen, bleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen des Auftragnehmers in dessen Eigentum.

6. Urheberrecht und Nutzung

6.1

Der Auftragnehmer bleibt Urheber der erstellten Website einschließlich des Quellcodes. Vorbehaltlich von Punkt 6.2 erhält der Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung eine nicht ausschließliche, zeitlich unbegrenzte Werknutzungsbewilligung, die Website für den eigenen Betrieb zu nutzen. Weitergabe, Unterlizenzierung oder Verkauf an Dritte sind nicht gestattet. Sämtliche sonstige Rechte verbleiben beim Auftragnehmer.

Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Website werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Es entsteht keine Miturheberschaft des Auftraggebers. Jede Verletzung der Urheberrechte des Auftragnehmers zieht Entgelt- bzw. Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.

6.2

Ist im Fall der Erstellung von Individualsoftware eine ausschließliche, exklusive oder sinngleiche Nutzungsbefugnis des Auftraggebers vereinbart, gilt § 40b Urheberrechtsgesetz sinngemäß. Dies gilt allerdings nicht hinsichtlich jener Programmbestandteile, die von unabhängigen Dritten (d.h. solchen Personen, die die Bestandteile nicht als Arbeit- oder Auftragnehmer des Auftragnehmers geschaffen haben) geschaffen und vom Auftragnehmer in die Software integriert wurden (insbesondere von Dritten geschaffene Templates, Programmbibliotheken usw.). Vielmehr sind insoweit die für diese bestehenden Lizenzbedingungen maßgeblich. Das gilt insbesondere für Open-Source-Bestandteile wie TYPO3 und dessen Erweiterungen. Die dort eingeräumten Rechte werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.

6.3

Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mit übertragen werden.

6.4

Sollte für die Herstellung von Interoperabilität der gegenständlichen Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom Auftraggeber gegen Kostenvergütung beim Auftragnehmer zu beauftragen. Kommt der Auftragnehmer dieser Forderung nicht nach und erfolgt eine Dekompilierung gemäß Urheberrechtsgesetz, sind die Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der Interoperabilität zu verwenden. Missbrauch hat Schadenersatz zur Folge.

6.5

Wird dem Auftraggeber eine Software zur Verfügung gestellt, deren Lizenzinhaber ein Dritter ist (zB Standardsoftware von Microsoft), so richtet sich die Einräumung des Nutzungsrechts nach den Lizenzbestimmungen des Lizenzinhabers (Hersteller).

6.6

Änderungen oder Erweiterungen der Website durch den Auftraggeber oder Dritte sind nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Auftragnehmer zulässig. Für solche Änderungen gilt Punkt 8.5.

6.7

Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Projekt unter Nennung des Auftraggebers als Referenz auf der eigenen Website und in Präsentationen zu zeigen, sofern der Auftraggeber dem nicht schriftlich widerspricht.

7. Rücktrittsrecht

7.1

Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln des Auftragnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft.

7.2

Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit des Auftragnehmers liegen, entbinden den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.

7.3

Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. In diesem Fall werden die bis dahin erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten verrechnet.

8. Gewährleistung, Wartung, Änderungen

8.1

Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Website die im Angebot vereinbarten Funktionen erfüllt, sofern sie in der vereinbarten Server-Umgebung betrieben wird.

8.2.1

Voraussetzung für die Fehlerbeseitigung ist, dass

  • der Auftraggeber den Fehler innerhalb der (gegebenenfalls sinngemäß anzuwendenden) Frist des § 377 UGB dem Auftragnehmer anzeigt;
  • der Auftraggeber den Fehler ausreichend in einer Fehlermeldung beschreibt und diese für den Auftragnehmer bestimmbar ist;
  • der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle für die Fehlerbeseitigung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellt;
  • der Auftraggeber oder ein ihm zurechenbarer Dritter keine Eingriffe in die Software vorgenommen hat;
  • die Software unter den bestimmungsmäßigen Betriebsbedingungen entsprechend der Beschreibung betrieben wird;
8.2.2

Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder der Auflösung des Vertrages. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.

Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gem. § 924 ABGB gilt als ausgeschlossen.

8.2.3

Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer Mängel, welche vom Auftragnehmer zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos vom Auftragnehmer durchgeführt.

8.3

Kosten für Hilfestellung, Fehlerdiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden vom Auftragnehmer gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Auftraggeber selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.

8.4

Ferner übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, nachträglich geänderte Server- oder Systemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, nicht vom Auftragnehmer durchgeführte Updates von Betriebssystemen, Browsern oder Drittkomponenten sowie anormale Betriebsbedingungen zurückzuführen sind.

8.5

Für Websites und Programme, die durch eigene Programmierer des Auftraggebers bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch den Auftragnehmer.

8.6

Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.

8.7

Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs (6) Monate ab Live-Schaltung (Übergabe). Die Rechte des Auftraggebers aus der Gewährleistung sowie die Ansprüche daraus verjähren jedenfalls ein (1) Monat nach Ende der Gewährleistungsfrist. Die Möglichkeit der Einrede gegen die Entgeltforderung iSd § 933 Abs 3 ABGB wird ausgeschlossen.

8.8

Die Aktualisierungspflicht gem § 7 VGG iVm § 1 Abs 3 VGG wird in ihrem gesamten Ausmaß ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird. Hinsichtlich Aktualisierungen / Updates kommen daher nur die diesbezüglichen Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien zu tragen. Soweit Aktualisierungen nicht im Rahmen von Hosting und Wartung vereinbart sind, werden sie als Zusatzauftrag verrechnet.

8.9

Ist im Angebot ein Hosting mit Fehlerbehebung vereinbart (Punkt 12.2), werden Fehler an der umgesetzten Website während dessen Laufzeit auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist ohne gesonderte Verrechnung behoben.

9. Haftung

9.1

Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für von ihm nachweislich verschuldete Schäden nur im Falle groben Verschuldens. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückzuführen sind. Im Falle von verschuldeten Personenschäden haftet der Auftragnehmer unbeschränkt.

9.2

Die Haftung für mittelbare Schäden (wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverluste oder Ansprüche Dritter) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

9.3

Schadenersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.

9.4

Sofern der Auftragnehmer das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

9.5

Ist die Datensicherung ausdrücklich als Leistung vereinbart, so ist die Haftung für den Verlust von Daten abweichend von Punkt 9.2 nicht ausgeschlossen, jedoch für die Wiederherstellung der Daten begrenzt bis maximal 10 % der Auftragssumme je Schadensfall, maximal jedoch EUR 15.000,-. Weitergehende als die in diesem Vertrag genannte Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

10. Datenschutz

10.1

Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß § 6 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.

10.2

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer enthält die Datenschutzerklärung unter www.simonmayr.at/datenschutz.

10.3

Soweit der Auftragnehmer, insbesondere im Rahmen des Hostings, personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO, abrufbar unter www.simonmayr.at/dpa, sofern das Angebot darauf verweist.

11. Geheimhaltung

11.1

Jeder Vertragspartner sichert dem anderen zu, alle ihm vom anderen im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung zur Kenntnis gebrachten Betriebsgeheimnisse als solche zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind, oder dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren, oder dem Empfänger von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt bzw. überlassen werden, oder vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind, oder aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen oder richterlichen Entscheidung offen zu legen sind.

11.2

Die mit dem Auftragnehmer verbundenen Unterauftragnehmer gelten nicht als Dritte, soweit sie einer inhaltlich diesem Punkt entsprechenden Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen.

12. Hosting und Wartung

12.1

Hosting und Wartung werden quartalsweise im Voraus verrechnet und können jederzeit zum Ende des laufenden Quartals schriftlich gekündigt werden. Bereits verrechnete Quartale werden nicht anteilig rückerstattet.

12.2

Die Behebung von Fehlern an der umgesetzten Website ist nur dann Teil des Hostings, wenn dies im Angebot ausdrücklich vereinbart ist. Ausgenommen sind in jedem Fall Fehler, die auf Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte zurückgehen (Punkt 8.5). Neue Funktionen und inhaltliche Änderungen gelten als Zusatzaufträge.

12.3

Für Preisanpassungen gilt Punkt 3.5, für die Aussetzung von Hosting-Leistungen bei Zahlungsverzug Punkt 5.3.

13. Schlussbestimmungen

13.1

Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.

13.2

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen bzw. undurchführbaren Klausel am Nächsten kommt.

Mediationsklausel

Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.

Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für einen beigezogenen Rechtsberater, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.

Diese AGB basieren auf den Musterbedingungen „Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf und die Lieferung von Organisations-, Programmierleistungen und Werknutzungsbewilligungen von Softwareprodukten (B2B)“, Ausgabe 2024, des Fachverbands Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie der Wirtschaftskammer Österreich.
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